Bärlappe in Sachsen
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Die Bärlappe zählen zu den ältesten Gefäßpflanzen. Ihre Vorfahren entwickelten sich vermutlich bereits im Devon. Einige längst ausgestorbene nahe verwandte Pflanzengruppen besaßen baumförmige Gestalt (z.B. die fossile Ordnung Lepidodendrales) und trugen im Karbon zur Bildung der heutigen Steinkohlelagerstätten bei. In der Gegenwart gibt es von den einst mannigfaltigen Bärlappgewächsen im engeren Sinne noch eine rezente Familie mit weltweit ca. 400 Arten.
 
Die ar­chaisch anmuten­den Bärlappe gehörten zusammen mit den Schachtelhal­men und den Farnen zur großen Gruppe der Gefäß­sporen­pflanzen (Gefäß- oder Leit­bündelkryptogamen), werden aber neuerdings in eine eigenständige Unterabteilung innerhalb der Gefäßpflanzen gestellt.
 
Die Zeit der Verwendung von Bärlappsporen als Blitzlichtpulver, Theaterblitz oder auch als  Puder zur Herstellung von Pillen ist offenbar vorbei. Bärlappranken wurden auch für kultische Zwecke, als Weihnachtsschmuck und zum Ausschmücken von Kirchen verwendet. In der Volksheilkunde, Medizin und Veterinärmedizin spielten Bärlappsporen ebenfalls eine Rolle. Als Wundpuder wurden Bärlappsporen bereits im Peloponnesischen Krieg (431-404 v.Chr.) benutzt.
 
Ein homöopathisches Lehrbuch von 1900 gibt über 45 Leiden an, vom Haarausfall bis zum Kalten Schweißfuß, die mit Bärlapp zu behandeln seien. Doch auch die Allopathie verwendete Bestandteile der Bärlappe (so u.a. Sporen) in einem Maße, dass die in Mitteleuropa zu den Seltenheiten gehörenden Pflanzen aus anderen Ländern, z.B. Russland und Polen, importiert wurden.
 
Ihre Hauptverbreitung besitzen die europäischen Vertreter der Bärlappe in den Nadelwäldern und Fjelllandschaften des Nordens, namentlich in den borealen bis arktischen Gebieten Skandinaviens sowie in Mittel- und Südeuropa in den niederschlagsreichen Gebirgsregionen.
 
Die stetige Umwandlung der Naturlandschaft in eine Kulturlandschaft, die zunehmende Umweltverschmutzung und die Aufgabe traditioneller Bewirtschaftungsformen von Heiden und Wäldern führten zum Rückgang der standörtlich spezialisierten Pflanzengruppe. In Deutschland gehören die Bärlappe deshalb sämtlich zu den Rote-Liste-Arten und sind nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Die meisten Arten gelten in Sachsen (Rote Liste und Artenliste Sachsen – Farn- und Samenpflanzen) wie auch in verschiedenen anderen Bundesländern als "vom Aussterben bedroht".
 
Die aus ökologischer, ethischer und auch wirtschaftlicher Sicht notwendige Bewahrung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten (vgl. Deutscher Rat für Landespflege 1985) ist besonders Ende des letzten Jahrhunderts zunehmend in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten. Die entsprechenden Grundsätze sind im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.
 
Gezielte Schutzkonzepte und Pflegemaßnahmen für Bärlappe wurden bisher in den Bundesländern Thüringen, Niedersachsen und Bayern erarbeitet und durchgeführt. Um den Erhalt der Bärlappe auch in Sachsen zu gewährleisten, wurde von Mitarbeitern der Walter-Meusel-Stiftung Chemnitz ein spezielles "Sachsenweites Artenhilfsprogramm Bärlappe" konzipiert und in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und der Landesdirektion Chemnitz als "Komplexvorhaben des Naturschutzes" beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) angeregt und beantragt (vgl. "Sachsenweites Artenhilfsprogramm Bärlappe").
 
Das Projekt wird seit 2009 im Rahmen der Naturschutzrichtlinie "Natürliches Erbe" (RL NE/2007) fortgeführt und ist seit 2012 integriert in das Großprojekt "Entwicklung und Erhalt der Populationen von FFH- und Rote-Liste-Arten der Bärlappe und Farne sowie ihrer Begleitgesellschaften in FFH-Lebensraumtypen in Sachsen".
 

 

 

Für den Inhalt der vorliegenden Publikation ist verantwortlich:

 

© Walter-Meusel-Stiftung Chemnitz 2019

 

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