Die Bärlappe zählen zu den ältesten
Gefäßpflanzen. Ihre Vorfahren entwickelten sich vermutlich bereits im Devon. Einige längst ausgestorbene
nahe verwandte
Pflanzengruppen besaßen baumförmige Gestalt (z.B. die fossile Ordnung
Lepidodendrales) und trugen im Karbon zur Bildung der
heutigen Steinkohlelagerstätten bei. In der Gegenwart gibt es von den einst mannigfaltigen
Bärlappgewächsen im engeren Sinne noch eine rezente Familie mit weltweit
ca. 400 Arten.
Die archaisch anmutenden Bärlappe gehörten zusammen
mit den Schachtelhalmen und den Farnen zur großen Gruppe der
Gefäßsporenpflanzen (Gefäß- oder Leitbündelkryptogamen), werden aber
neuerdings in eine eigenständige Unterabteilung innerhalb der
Gefäßpflanzen gestellt.
Die Zeit der Verwendung von Bärlappsporen als
Blitzlichtpulver, Theaterblitz oder auch als Puder zur Herstellung
von Pillen ist offenbar vorbei. Bärlappranken wurden auch für
kultische Zwecke, als Weihnachtsschmuck und zum Ausschmücken von
Kirchen verwendet. In der Volksheilkunde, Medizin und
Veterinärmedizin spielten Bärlappsporen ebenfalls eine Rolle. Als
Wundpuder wurden Bärlappsporen bereits im Peloponnesischen Krieg
(431-404 v.Chr.) benutzt.
Ein homöopathisches Lehrbuch von 1900 gibt
über 45 Leiden an, vom Haarausfall bis zum Kalten Schweißfuß, die
mit Bärlapp zu behandeln seien. Doch auch die Allopathie verwendete
Bestandteile der Bärlappe (so u.a. Sporen) in einem Maße, dass die
in Mitteleuropa zu den Seltenheiten gehörenden Pflanzen aus anderen
Ländern, z.B. Russland und Polen, importiert wurden.
Ihre Hauptverbreitung besitzen die europäischen
Vertreter der Bärlappe in den Nadelwäldern und Fjelllandschaften des
Nordens, namentlich in den borealen bis arktischen Gebieten
Skandinaviens sowie in Mittel- und Südeuropa in den
niederschlagsreichen Gebirgsregionen.
Die aus ökologischer, ethischer und auch wirtschaftlicher Sicht
notwendige Bewahrung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten (vgl.
Deutscher Rat für Landespflege 1985) ist besonders Ende
des letzten Jahrhunderts zunehmend in das Bewusstsein der
Öffentlichkeit getreten. Die entsprechenden Grundsätze sind im
Bundesnaturschutzgesetz
festgeschrieben.
Gezielte Schutzkonzepte und Pflegemaßnahmen für Bärlappe
wurden bisher in den Bundesländern Thüringen, Niedersachsen und Bayern
erarbeitet und durchgeführt. Um den Erhalt der Bärlappe auch in
Sachsen zu gewährleisten, wurde von Mitarbeitern der
Walter-Meusel-Stiftung Chemnitz ein spezielles "Sachsenweites
Artenhilfsprogramm Bärlappe" konzipiert und in
Zusammenarbeit mit dem
Sächsischen
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
und der Landesdirektion
Chemnitz als
"Komplexvorhaben des Naturschutzes" beim
Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) angeregt und
beantragt (vgl. "Sachsenweites
Artenhilfsprogramm Bärlappe").
Das Projekt wird seit 2009 im Rahmen der
Naturschutzrichtlinie "Natürliches Erbe" (RL NE/2007)
fortgeführt und ist seit 2012 integriert in das Großprojekt "Entwicklung und Erhalt der Populationen von FFH- und
Rote-Liste-Arten der Bärlappe und Farne sowie ihrer
Begleitgesellschaften in FFH-Lebensraumtypen in Sachsen".
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